Wir unterstützen Sie von Anfang an. Durch unsere gut ausgebildeten Pflegefachkräfte können wir Sie adäquat und rum um die Pflege beraten.
Wer selbst Pflege benötigt oder für einen Angehörigen sorgen muss, sieht sich vor viele Fragen gestellt. Von Pflegestufen, Pflegeplänen oder Sachleistungen haben die Betroffenen, wenn der Fall der Fälle eintritt, oft nur eine vage Vorstellung.
Wir informieren Sie und helfen Ihnen beim Umgang mit Behörden und Ämtern. Wir beraten Sie und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Krankenkassen, Pflegekassen, das Sozialamt und andere Leistungsträger zur Verfügung stehen. Haben Sie noch keine Pflegestufe, stehen wir Ihnen bei der Beantragung zur Seite und bereiten Sie auf den Besuch des Gutachters vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen vor.
Wir beraten Sie gern über alle pflegefachlichen Fragen wie z. B.
Ganz unabhängig davon, welche Pflegeleistungen Sie in Anspruch nehmen, Ihre Ansprechpartner sind Wir.
Vereinbaren sie ein Termin mit einen uns. Füllen Sie dazu unser Konaktformular aus oder rufen sie uns an.
Bezieher von Pflegegeld sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich in den Pflegestufen I und II im halbjährlichen, in der Pflegestufe III im vierteljährlichen Rhythmus von einem zugelassenen Pflegedienst beraten zu lassen. Die Vergütung dieses Beratungseinsatzes übernimmt die Pflegekasse. Wir führen Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch. Der Beratungsauftrag wird immer von einer geschulten Pflegefachkraft durchgeführt.