Ambulant betreute Wohngemeinschaften ermöglichen es pflegebedürftigen Menschen, in einem gemeinsamen Haushalt zu leben und nach Bedarf Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
In einer WG schließen die Bewohner zwei getrennte Verträge.
Einen Mietvertrag für das Zimmer, das Sie bewohnen.
Einen Pflegevertrag mit dem ambulanten Pflegedienst, der die Betreuung gewährleistet.
Der Pflegedienst muss die Versorgung rund um die Uhr garantieren.
Daraus ergibt sich, dass in der Regel deutlich mehr Personal für jeden Bewohner zur Verfügung steht als im Pflegeheim.